Warum uns Kunden jahrelang vertrauen

Gemeinsam auf dem Weg zum Erfolg: Wir von Pagestreet setzen alles daran, unseren Kunden eine umfassende Förderberatung und ein breites Spektrum an Dienstleistungen zu bieten. Von der Identifikation passender Förderprogramme bis hin zur internationalen Betreuung und Koordination von Förderungen – wir sind für Sie da. Wir sind stolz darauf, Ihnen die Expertise zu bieten, die Sie benötigen, um öffentliche Forschungszuschüsse erfolgreich zu sichern. Bei uns erhalten Sie ein 360° Fördermanagement.

Unser Know-how erstreckt sich über zahlreiche Förderprogramme allein in Deutschland. Wir verfügen über branchenübergreifendes wissenschaftliches Fachwissen dank unseres Teams aus Fachberatern und Experten von verschiedenen Branchen. Wir begleiten Sie von Beginn der Antragstellung bis hin zur Berichterstattung und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Erfolgreiche Unternehmen vertrauen auf uns:

Steuerliche Forschungszulage

Mehr Geld für Ihre Innovationsprojekte: Die steuerliche Forschungszulage erklärt

Die steuerliche Forschungszulage ist eine staatliche Förderung für Unternehmen, die in Forschungs- und Entwicklungsprojekte investieren. Sie soll dazu beitragen, dass Deutschland auch in Zukunft ein führender Standort für Innovation bleibt. Die Zulage beträgt 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen und wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Dabei können nicht nur große Konzerne, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen von der Zulage profitieren. Wer also innovative Ideen hat und diese erfolgreich umsetzt, kann mit der steuerlichen Forschungszulage einen wichtigen finanziellen Vorteil erzielen. Es lohnt sich also, die Möglichkeiten dieser Förderung genauer zu prüfen und gegebenenfalls zu nutzen.

Ein wichtiger Aspekt bei der Beantragung der Forschungszulage ist die genaue Definition von „Forschung und Entwicklung“. Viele Unternehmen sind sich nicht sicher, ob ihre Projekte unter diese Kategorie fallen oder nicht. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es sich nicht nur um reine wissenschaftliche Forschung handeln muss. Auch die Entwicklung neuer Produkte oder Technologien kann als Forschung angesehen werden, solange sie einen innovativen Charakter aufweisen und mit einem gewissen Risiko verbunden sind. Daher sollten Unternehmen sorgfältig prüfen, welche Projekte für die Förderung in Frage kommen und welche nicht. Denn wer seine Innovationsprojekte erfolgreich fördert, kann nicht nur finanzielle Vorteile erzielen, sondern auch langfristig im Wettbewerb bestehen.

FzuIG – Mit der Forschungszulage bis zu 1 Mio. Euro jedes Jahr sichern

Das Forschungszulagengesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft trat, ist ein Meilenstein für die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland. Unternehmen, die auf deutschem Boden ansässig sind, können nun bis zu 25% ihrer Aufwendungen für Forschungsprojekte zurückerstattet bekommen. Eine großartige Möglichkeit, den Innovationsstandort Deutschland zu stärken und den Fortschritt voranzutreiben.

Die Forschungszulage steht dabei allen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, zur Verfügung. Sei es ein Start-up, ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) oder ein Großunternehmen – alle können von dieser Förderung profitieren. Wenn Sie Forschung betreiben oder eine innovative Idee haben, die Sie umsetzen möchten, sind wir für Sie da. Wir prüfen gerne die Förderfähigkeit Ihres Projekts und helfen Ihnen, den Weg zu einer erfolgreichen Umsetzung zu ebnen.

Forschungszulage

Forschungszulage beantragen: Alles was Sie wissen müssen

Die Forschungszulage ist eine großartige Möglichkeit für Unternehmen, ihre Innovationskraft zu stärken und dabei finanziell unterstützt zu werden. Doch wer kann von dieser Förderung profitieren? Grundsätzlich können alle kleinen und mittelständischen Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, eine Forschungszulage beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Branche das Unternehmen tätig ist.

Auch Start-ups und junge Unternehmen können von der Förderung profitieren, wenn sie bereits in den ersten Jahren ihrer Gründung innovative Projekte durchführen. Wichtig ist jedoch, dass die Projekte einen wissenschaftlichen Ansatz haben und einen Beitrag zur Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen leisten.

Zudem muss das Unternehmen eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern beschäftigen und einen bestimmten Umsatz erzielen, um für die Förderung in Frage zu kommen. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass es für kleine Unternehmen erleichterte Bedingungen gibt.

Insgesamt bietet die Forschungszulage eine tolle Möglichkeit für Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen, ihre Innovationskraft zu stärken und dabei finanziell gefördert zu werden. Nutzen Sie diese Chance und machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft!

Überblick:

  • Vom aufstrebenden StartUp bis hin zum etablierten Großkonzern
  • Eine eigene juristische Person und entsprechend ein Eintrag im Handelsregister
  • Besonders Unternehmen, die sich auf Forschung und Entwicklung spezialisiert haben

Forschungszulagen sind ein wertvolles Instrument, um die Forschung voranzutreiben. Ihre Verwendung ist breit gefächert und kann zur Lösung vieler Probleme beitragen. Sie ermöglichen es, neue Ideen zu entwickeln, Innovationen anzuschieben und grundlegende Entdeckungen zu machen.

Mit einer Forschungszulage kann man in vielen Bereichen fördern: In der akademischen Forschung, in der Erforschung neuer Technologien, im Bereich des Umweltschutzes oder im sozialen Bereich können verschiedene Projekte finanziert werden. Auch die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen kann mit einer Forschungszulage unterstützt werden. Mit einer solchen Zulage kann man auch die Durchführbarkeit von Vorhaben überprüfen, bevor größere Investitionen getätigt werden. Eine Forschungszulage ist also ein nützliches Werkzeug, um Forscherinnen und Forschern zu helfen, neue Wege zu finden und Ideen und Innovationen voranzubringen.

 

Überblick der Fördermöglichkeiten:

  • Die Grundlagenforschung dient dazu, theoretisches oder experimentelles Wissen zu schaffen, das nicht primär auf kommerzielle Anwendungen abzielt.
  • Bei der angewandten Forschung werden auf Basis der Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung neue Produkte und Dienstleistungen entwickelt – einschließlich der Erstellung von Prototypen.
  • Die experimentelle Entwicklung hingegen nutzt bereits vorhandenes Wissen, um innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu schaffen oder anzupassen.

Die Forschungszulage ist eine finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Es handelt sich um einen Steuerbonus, der als Anreiz für innovative Aktivitäten gilt. Doch wann und von wem wird die Forschungszulage ausgezahlt?

Die Auszahlung der Forschungszulage erfolgt im Rahmen der jährlichen Steuererklärung. Unternehmen können die Zulage direkt bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Der Antrag muss bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden.

Die Zuständigkeit für die Auszahlung der Forschungszulage liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das BMWi prüft gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Anträge auf Förderfähigkeit.

Mit der Forschungszulage will die Bundesregierung innovative Unternehmen unterstützen und den Standort Deutschland stärken. Die finanzielle Unterstützung soll dazu beitragen, dass Unternehmen mehr in ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten investieren können.

Insgesamt ist die Auszahlung der Forschungszulage ein einfacher Prozess, der Unternehmen dabei hilft, ihre innovativen Projekte voranzutreiben. Wer also in Innovationen investiert, sollte unbedingt prüfen, ob er förderfähig ist und seine Ansprüche geltend machen.

Die Forschungszulage und die F&E Förderung sind zwei unterschiedliche Instrumente, die Unternehmen dabei helfen sollen, mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren. Die Forschungszulage ist ein Steuervorteil, der Unternehmen gewährt wird, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel eine Mindestinvestition in Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Die Höhe der Zulage kann bis zu 25 Prozent der Aufwendungen betragen.

Die F&E Förderung hingegen ist eine finanzielle Unterstützung durch staatliche Stellen oder Institutionen für Projekte in den Bereichen Forschung und Entwicklung. Diese Förderungen können von verschiedenen Organisationen angeboten werden, darunter Wissenschaftsministerien, Bundesländer oder auch die Europäische Union.

Beide Instrumente haben das Ziel, Unternehmen bei der Finanzierung von innovativen Projekten zu unterstützen. Während die Forschungszulage jedoch als Steuervorteil konzipiert ist und Unternehmen somit direkt finanziell entlastet, stellt die F&E Förderung eine direkte finanzielle Unterstützung für spezifische Projekte dar.

Insgesamt bieten sowohl die Forschungszulage als auch die F&E Förderungen wichtige Anreize für Unternehmen, um in innovative Projekte zu investieren. Die Wahl des passenden Instruments hängt jedoch von den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Unternehmens ab.

Die Beantragung einer Forschungszulage bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Zum einen können dadurch Kosten für die Durchführung von Forschungsprojekten reduziert werden, was gerade für kleinere Unternehmen oder Start-ups von großer Bedeutung ist. Zum anderen kann durch eine Förderung auch die Qualität der Forschungsarbeit gesteigert werden, da beispielsweise zusätzliches Personal eingestellt oder modernere Technologien genutzt werden können.

Eine weitere positive Auswirkung der Beantragung einer Forschungszulage ist die Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Durch die Entwicklung neuer Produkte oder Prozesse kann das Unternehmen sich am Markt differenzieren und somit seine Position verbessern.

Neben den finanziellen und strategischen Vorteilen kann eine Förderung auch positive Effekte auf das Image des Unternehmens haben. Eine erfolgreiche Teilnahme an einem Forschungsprojekt kann als Nachweis für die Kompetenz und Innovationsfähigkeit des Unternehmens dienen und somit das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärken.

Insgesamt bietet die Beantragung einer Forschungszulage also viele Vorteile für Unternehmen jeder Größe und Branche. Wer sich erfolgreich um eine solche Förderung bemüht, kann nicht nur finanzielle Entlastungen erfahren, sondern auch seine Innovationskraft stärken und sein Image verbessern.

Wir berechnen unsere Dienstleistungen gemäß den geltenden Gebührenordnungen für Steuerberater und überzeugen Kunden von unserer qualitativ hochwertigen Arbeit. Wir verstehen, dass jeder Kunde einzigartige Anforderungen hat, die eine persönliche Herangehensweise erfordern. Deshalb berücksichtigen wir bei der Festlegung unseres Honorars die erwartete Höhe der Forschungszulage, um sicherzustellen, dass wir unseren Kunden ein faires und angemessenes Angebot machen können. Wir sind daher zuversichtlich, dass wir Ihnen nach einer gründlichen Überprüfung Ihres Projekts ein konkretes Angebot unterbreiten können, das auf den Erfolgsaussichten basiert. Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt, und wir sind stets bestrebt, Ihre Erwartungen zu übertreffen.

Betreuung während Antragsprozess von Forschungszulage

Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Betreuung während des gesamten Antragsprozess

Unsere Fachleute sind wahre Meister und besitzen ein tiefgreifendes Verständnis für Forschungs- und Innovationsprojekte. Wir sind bestens vertraut mit den Anforderungen bei der Antragstellung für Fördergelder und wissen genau, wie man Hürden gekonnt meistert.

Unser Rundum-Sorglos-Service ermöglicht Ihnen eine optimierte Antragstellung und lässt Ihnen den Freiraum, sich voll und ganz auf Ihre Forschung zu konzentrieren. Mit unserem breiten Wissen und unserer langjährigen Erfahrung in der Förderberatung können Sie sich auf uns verlassen.

  • Wir beraten einzigartig und auf höchstem Niveau
  • Wir legen großen Wert auf effektive und klare Kommunikation
  • Wir begleiten unsere Kunden zuverlässig im Umgang mit Behörden und helfen ihnen bei etwaigen Steuerprüfungen

Ihr Weg mit uns zur Forschungszulage

Definition Ihres Projektes

Schriftliche Antragstellung

Beantragung der Bescheinigung

Positive Bewertung des Antrags

Einreichung des Aufwands mit Steuer­erklärung

Genehmigung u. Erhalt der Forschungs­zulage

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Forschungszulage

Wir verstehen, dass das Thema Forschungszulage manchmal komplex erscheinen kann. Deshalb haben wir die meistgestellten Fragen für Sie zusammengestellt und ausführlich beantwortet.

Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne in einem kostenfreien Beratungsgespräch zur Verfügung. Wir sind bereit, Ihnen dabei zu helfen, das Maximum aus Ihrer Forschungszulage herauszuholen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten entdecken und Ihre Zukunft gestalten!

Ganz klar: ja! Durch einen externen Experten können Sie sowohl Zeit als auch Energie und Kosten einsparen. Unsere Fördermittel-Spezialisten verfügen über das nötige Know-how, um Ihnen dabei zu helfen, bürokratische Hürden zu überwinden und neue Fördermöglichkeiten zu erschließen. Unser Ziel ist es, nicht nur bei der Forschungszulage zu unterstützen, sondern auch eine umfassende Beratung zu diversen Fördermittelprogrammen auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene anzubieten. Auf diese Weise behalten Sie stets den Fokus auf Ihre Projekte und wir kümmern uns um die finanzielle Unterstützung. Nutzen Sie also unsere Hilfe, um Ihre Forschungsprojekte erfolgreich umzusetzen!

Unser Honorar basiert ausschließlich auf Erfolg! Keine Forschungszulage – kein Problem! Wir garantieren 100% erfolgsorientiertes Arbeiten. Wenn Ihr Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt wird, müssen Sie keine Aufwandshonorare zahlen. Wir nehmen alle Risiken auf uns und setzen uns voll und ganz für Ihr erfolgreiches Projekt ein.

Die Beantragung der begehrten Forschungszulage ist jederzeit möglich und sogar rückwirkend gestattet! Das bedeutet, dass sämtliche förderungswürdigen Kosten, die seit dem 02.01.2020 angefallen sind, geltend gemacht werden können. Und das Beste daran: Es können sogar Kosten der vergangenen vier Jahre eingereicht werden! Also nichts wie ran an den Antrag und die Förderung der eigenen Forschungsprojekte sichern!

Ja, es ist möglich, den Antrag auf Forschungszulage unabhängig zu stellen. Außerdem entfällt die Notwendigkeit, eine Steuererklärung für das betreffende Wirtschaftsjahr einzureichen, das im Zusammenhang mit der Beantragung der Forschungszulage steht. Diese Regelung erleichtert Unternehmen und Forschungseinrichtungen den bürokratischen Aufwand und ermöglicht es ihnen, sich auf ihre innovativen Projekte zu konzentrieren.

Wer ist Pagestreet?

Wir sind ein erfahrenes Unternehmen mit einem Track-Record an Erfolgen. Als Unternehmen bestehen wir seit über 10 Jahren. Mit unserem Team setzen wir die Ziele unserer Kunden in die Realität um. Wir sind ein eingespieltes, professionelles Unternehmen, das neue Wege geht und sich an Ergebnissen messen lässt. Man kann uns als loyale Teamplayer bezeichnen, die täglich mit Fokus und Ambition für unsere Kunden da sind. Die Bereiche Fördermittel­beschaffung, Suchmaschinen­optimierung, Datenschutz und Webdesign und Webentwicklung beherrschen wir. Diese Bereiche ergänzen sich gegenseitig, was uns positiv von vielen anderen Agenturen abhebt. Geht nicht, gibt es bei uns selten. Wir feilen täglich an den Details unserer Spezialisierungen. Dadurch können wir in diesen anspruchsvollen Themen ein erstklassiges Team, hundertfach geprüfte Abläufe und vieles mehr bieten. Über 3000 Unternehmen vertrauen uns bereits. Wir würden uns auch freuen, mit Ihnen über eine mögliche Zusammenarbeit zu sprechen.

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